Steuerliche Handhabung ab 2005

Renten aus privaten Rentenversicherungen, die ab dem 02.01.2005 abgeschlossen wurden, sind mit dem Ertragsteil zu versteuern. Wird von dem Kapitalwahlrecht Gebrauch gemacht, ist 50 % des  Ertrages mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.