Basisrente

Die Basisrente eignet sich hauptsächlich für Selbständige und Personen mit hohem Einkommen, die die Beiträge steuerlich absetzen möchten. Diese Verträge unterliegen erheblichen gesetzlichen Restriktionen. Beiträge können im Rahmen der Sonderausgaben in 2012 mit 74 % steuerlich abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit steigt bis 2025 in 2 %-Schritten auf 100 %. Die Renten aus diesen Verträgen sind zu versteuern. Erstmals in 2005 ausgezahlte Renten sind mit 50 % zu versteuern. Dieser Satz steigt jährlich um 2 % und erreicht so in 2040 100% für dann erstmals gezahlte Renten. Während der Ansparphase ist das Guthaben pfändungsgeschützt.