Situation heute

Immer weniger Beitragszahler müssen künftig für immer mehr Rentner aufkommen. Dabei reicht die gesetzliche Rente bereits heute kaum aus. Das Niveau der gesetzlichen Rente sinkt weiter. Die Versorgungslücke zwischen dem bisherigen Einkommen und der sich anschließenden Rente sollte privat geschlossen werden.

Gesetzliche Rente

Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden unter anderem aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland weiter sinken. Nach der Schätzung, Deutsche Rentenversicherung, wird die durchschittliche Rente von ca. 50 % netto vor Steuern bis 2020 auf 46 % fallen und bis 2030 auf 43 % netto vor Steuern. Hinzu kommt, die bereits gesetzlich festgelegte Besteuerung wird die Renten zusätzlich schrumpfen lassen. Für im Jahre 2010 erstmals gezahlte Renten wird der Anteil der zu versteuernden Rente 60 % betragen.

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Betriebliche Altersversorgung

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (West) in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Dieser Rechtsanspruch ergibt sich aus dem Betriebsrentengesetz (§ 1a BetrAVG). Sinnvolle Durchführungswege sind Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung.

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Basisrente

Die Basisrente eignet sich hauptsächlich für Selbständige und Personen mit hohem Einkommen, die die Beiträge steuerlich absetzen möchten. Diese Verträge unterliegen erheblichen gesetzlichen Restriktionen. Beiträge können im Rahmen der Sonderausgaben in 2012 mit 74 % steuerlich abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit steigt bis 2025 in 2 %-Schritten auf 100 %. Die Renten aus diesen Verträgen sind zu versteuern. Erstmals in 2005 ausgezahlte Renten sind mit 50 % zu versteuern. Dieser Satz steigt jährlich um 2 % und erreicht so in 2040 100% für dann erstmals gezahlte Renten. Während der Ansparphase ist das Guthaben pfändungsgeschützt.

Riester

Der Staat fördert Ihre private Altersversorgung

Die Situation heute:
Immer weniger Beitragszahler müssen künftig für immer mehr Rentner aufkommen. Dabei reicht die gesetzliche Rente bereits heute kaum aus.

Das Niveau der gesetzlichen Rente sinkt weiter. Diese Versorgungslücke sollte privat geschlossen werden. Damit die finanzielle Belastung für den Einzelnen möglichst gering bleibt, beteiligt sich der Staat mit Zulagen an den Beitragsaufwendungen.

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Private Rente

Die Beiträge zur privaten Rentenversicherung sind nicht steuerlich abzugsfähing. Die Verträge unterliegen dafür nicht den gesetzlichen Restriktionen wie beispielsweise die Basisrente, Riester und auch die betriebliche Altersversorgung. Das angesparte Kapital steht steuerfrei zur Verfügung, wenn daraus eine lebenslange Rente finanziert wird. Die Rente aus diesen Verträgen ist lediglich mit dem Ertragsteil zu versteuern.

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Produkte

Allein Produkte in einem Versicherungsmantel unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen nicht der Abgeltungssteuer von 25 % zuzüglich Soli. Diese Voraussetzung ist bei den von uns angebotenen Produkten regelmäßig erfüllt. Wir bieten die Produkte Klassische Rente, Hybrid Rente und Fondsrente an.

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