Riester

Der Staat fördert Ihre private Altersversorgung

Die Situation heute:
Immer weniger Beitragszahler müssen künftig für immer mehr Rentner aufkommen. Dabei reicht die gesetzliche Rente bereits heute kaum aus.

Das Niveau der gesetzlichen Rente sinkt weiter. Diese Versorgungslücke sollte privat geschlossen werden. Damit die finanzielle Belastung für den Einzelnen möglichst gering bleibt, beteiligt sich der Staat mit Zulagen an den Beitragsaufwendungen.

 

Wer wird gefördert?

Jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Beamte, Soldaten sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes wurden nachträglich in den Kreis der Förderberechtigten aufgenommen. Selbständige werden nicht gefördert. Ist ein Ehegatte förderungsberechtigt, gilt dies auch für den anderen Ehegatten.

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Die staatlichen Zulagen betragen ab 2008 154,00 € für jeden Erwachsenen.
Je Kind kommt eine Zulage von 185,00 € hinzu. Für Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren sind, beträgt die Zulage 300,00 €.

Um die vollen Zulagen zu erhalten, muss die jährliche Sparleistung (Eigenleistung plus Zulagen) mindestens 4 % des Bruttojahreseinkommens betragen.

Steuervorteil

Durch einen Sonderausgabenabzug von maximal 1.575,00 € in den Jahren 2006 und 2007, bis zu 2.100,00 € ab 2008 können zusätzliche Steuervorteile genutzt werden. Die Zulagen werden mit der Steuerersparnis verrechnet.

Wie kommt man an die Zulagen?

Mit einem Dauerzulagenantrag können Sie den Versicherer einmalig beauftragen, jedes Jahr automatisch für Sie die Zulagen zu beantragen. Geänderte Lebensumstände (Heirat, Geburt eines Kindes) teilen Sie einfach dem Versicherer mit.

Mögliche  Angebote

Sie sind sehr sicherheitsorientiert.
 • Ihre Sparbeiträge werden mit einem garantierten Rechnungszins angelegt.

Sie sind wachstumsorientiert.
 • Ihre Sparbeiträge werden in Investmentfonds angelegt, die Sie selbst auswählen können.

Sie sind risikobewusst.
 • Ihre Sparbeiträge werden in Investmentfonds mit einem besonderen Wertsicherungskonzept angelegt.

Die Beitragsrückgewähr zum Ablauf ist immer garantiert.

Hartz IV-sicher

Das Guthaben aus dem Vertrag Riesterrente kann im Falle der Arbeitslosigkeit nicht angerechnet werden. Wer im Rentenalter keine ausreichende Rente erhält und die gesetzliche Grundsicherung bezieht, muss sich die Riesterrente anrechnen lassen.