Steuerliche Handhabung ab 2005

Renten aus privaten Rentenversicherungen, die ab dem 02.01.2005 abgeschlossen wurden, sind mit dem Ertragsteil zu versteuern. Wird von dem Kapitalwahlrecht Gebrauch gemacht, ist 50 % des  Ertrages mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Steuerliche Handhabung bis 2004

Erträge aus privaten Kapital- und Rentenversicherungen sind steuerfrei.

Ertragsteil Tabelle

Für private Renten, die nach dem Ertragsteil besteuert werden, gilt die folgende Tabelle.
§ 22 Nr. 1 Satz 3a bb EStG

Bei Beginn der Rentenzahlung
vollendetes Lebensjahr

Ertragsteil in %
der Rente
62 21
63 20
64 19
65 18
66 18
67 17
68 16
69 15
70 15
71 14
72 13
73 13
74 12
75 11
76 10
77 10
78 9
79 9
80 8
81 7
82 7
83 6
84 6
85 5