Private Haftpflichtrisiken

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. So steht es im Gesetz Bürgerliches Gesetzbuch § 823. Ein großer Teil der nicht vorsätzlich herbei geführten Haftpflichtrisiken decken Haftpflichtversicherungen ab. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung hat oberste Priorität, da diese Risiken nicht kalkulierbar sind. Die von Versicherern angebotenen Versicherungen sind von der Leistung und vom Beitrag sehr unterschiedlich. Unabhängige Beratung erhalten Sie hier im Maklerbüro.

Privathaftpflicht

Die Privathaftpflicht Versicherung ist wohl die wichtigste Absicherung. Den damit abgedeckten Risiken setzen wir uns täglich aus. Diese Versicherung gibt es für Einzelpersonen und Familien. Volljährige Kinder sind in dem elterlichen Vertrag meist mitversichert, solange sie bei den Eltern wohnen und sich in der Schul- und anschließenden Berufsausbildung befinden.

Tierhalter

Die Haltung von zahmen Kleintieren ist in der Privathaftpflicht Versicherung enthalten. Nicht aber das Halten von Hunden und Pferden. Für diese Tiere werden spezielle Versicherungen angeboten.

Wohngebäude

Die Risiken durch selbstgenutzte Einfamilienhäuser und Wohnungen sind in der Privathaftpflicht Versicherung enthalten. Für Mehrfamilienhäuser ist der Abschluss einer speziellen Versicherungen notwendig.