Die Multirente sieht eine Rentenzahlung vor bei Unfällen, Organschädigungen, Verlust von Grundfähigkeiten, Pflegebedürftigkeit.
Die vereinbarte monatliche Rente wird gezahlt bei:
Unfallinvalidität ab 50 %
Organschädigungen
Verlust von Grundfähigkeiten
Pflegebedürftigkeit