Grundfähigkeiten

Bei der Grundfähigkeitenversicherung werden bestimmte, vorher genau festgelegte Grundfähigkeiten versichert. Wenn man aufgrund von körperlichen Einschränkungen diese grundlegenden Fähigkeiten nicht mehr ausüben kann, erhält die versicherte Person die vereinbarte Rente.

Je nachdem, was in der Grundfähigkeitsversicherung vereinbart wurde, reicht der Verlust oder die vorher vereinbarte Einschränkung von mehreren (normalerweise drei) oder sogar nur einer dieser Grundfähigkeiten aus. Die Absicherung der Grundfähigkeiten stellt eine Alternative oder Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung dar.