Gesetzliche Krankenversicherung

Arbeitnehmer haben bis zur Pflichtgrenze nicht die Möglichkeit sich in der privaten Krankenversicherung zu versichern, sonder es besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, die eine gesundheitliche Grundversorgung leisten soll. Nachdem es vor etwa 20 Jahren weit mehr als 1100 gesetzliche Krankenkassen in Deutschland gab,  gibt es derzeit noch 131, die etwa 70 Millionen Versicherte versorgen (Quelle GKV Spitzenverband, Stand 01.07.2014).

Die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen hat hauptsächlich durch steigenden Wettbewerb und damit verbundene Fusionen stetig abgenommen.

Die Aufnahme in eine der gesetzlichen Krankenkassen ist für Arbeitnehmer unproblematisch und nicht von einer Gesundheitsprüfung abhängig. Ehepartner und Kinder können im Rahmen der Familienversicherung bis zu einer jährlich gesetzlich neu festgelegten Einkommensfreigrenze beitragsfrei mitversichert werden.

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt für Arbeitnehmer im Jahr 2014 bis zur Beitragsbemessungsgrenze 15,5 % des sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt. Davon trägt der Arbeitgeber 7,3 %, der Arbeitnehmer die restlichen 8,3 %. Hinzu kommt die gesetzliche Pflegeversicherung.

Ab 2015 wird der gesetzlich festgelegte Beitrag auf 14,6 % des sozialversicherungspflichtigen Brutto Entgelt gesenkt, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen tragen. Die Krankenkassen können einen prozentualen Zusatzbeitrag verlangen, den aber die Arbeitnehmer allein tragen müssen. Es wird davon ausgegangen, dass die Kassen davon Gebrauch machen.

Die Leistungen der einzelnen Krankenkassen sind bei nahezu identischem Beitrag sehr unterschiedlich. Die Kassen bieten Mehrleistungen gemäß einem Leistungskatalog an.

Die privaten Krankenversicherer bieten zahlreiche Zusatzleistungen an, die nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden. Im wesentlichen handelt es sich dabei um Zusatzversicherungen für die stationäre Behandlung in einem Krankenhaus, aber auch ambulante Zusatzversicherungen, Zahnzusatzversicherungen und die Auslandsreiseversicherung. Es werden auch Versicherungen angeboten, die ein erhöhtes Krankengeld oder Krankenhaustagegeld leisten.