Krankenversicherung für Beamte

Sofern deutsche Beamte für ihre Gesundheitsversorgung nicht einen Anspruch auf freie Heilfürsorge durch ihren Dienstherrn haben, erhalten Sie üblichlicherweise eine festgelegte Beihilfe. Je nach Familienstand und Dienstherrn (Bund oder Länder) steht Beamten die Beihilfe des Dienstherrn in einem bestimmten Prozentsatz zu.

Die Restkosten bis zur bewilligten Höhe trägt dann die private Krankenversicherung, sofern der Vertrag dies vorsieht.

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