Kfz-Versicherung

Vergessen Sie nicht Ihre Kfz-Versicherung überprüfen zu lassen. Bei Änderungen muß die Kündigung bis zum 30.11.2016 beim Versicherer vorliegen. Wenn sich der Beitrag für das nächste Jahr erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Ab Bekanntwerden der Erhöhung können Sie den Vertrag mit Monatsfrist kündigen.

 

Sie sind selbständiger Unternehmer, Gewerbetreibender

Für Ihren Fuhrpark erhalten Sie hier sehr attraktive Flottentarife bereits ab 2 Fahrzeuge.

 - keine weichen Tarifmerkmale (z.B. Fahrerkreis, Fahreralter, Jahreskilometer)

 - sehr günstige Einstufung für neu hinzu gekommene Fahrzeuge

 - unterschiedliche Deckungsvarianten

 - zahlreiche Deckungserweiterungen
   Fahrerschutz, Rabattschutz, GAP-Deckung, Auslandsschutz, Brems-, Betriebs-, und Bruchschäden

 - Sondereinstufungen des Vorversicherers können weitgehend übernommen werden

 - Kleinflotten ab 2 Fahrzeuge mit SF-Einstufung (kein Stückbeitrag)